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Eine breite Schneise durch den Wald im Wietloh existiert bereits. In direkter Nachbarschaft zum Lünener Hafen soll eine Windkraftanlage mit 3 MW Leistung errichtet werden, Nabenhöhe 145m, Rotordurchmesser 115m.

Die untere Landschaftsbehörde hat dem Bau unter Auflagen zugestimmt, wie dem Beirat gestern mitgeteilt wurde. Der Antrag für ein weiteres Windrad direkt an der B54 ist zurück gezogen worden.

Für Unverständnis und Diskussionen im Beirat sorgt die breite Schneise durch den Wald. Laut Behörde seien Alternativen geprüft worden, jedoch ließen sich diese wegen verschiedener Hindernisse nicht realisieren. Die alten Eichen auf der Zuwegung zum Wald soll erhalten bleiben. Doch tröstet das wenig über den massiven Eingriff in das Waldstück hinweg. Der Altbaumbestand dort dürfte wohl den wertvolleren Teil des Wietloh bilden. Und ausgerechnet dieser wird nun durch die Schneise auf Dauer zerschnitten.

Besser ist da schon die Nachricht über die Nachabschaltung zum Schutz der Fledermäsue. Auf Basis eines zweijährigen Monitorings, u.a. mithilfe einer Horchbox an der Gondel, sollen dann die genauen Zeiträume auf das Gebiet zugeschnitten werden.


Ein unverzichtbares Instrument bei unserer Arbeit. Es handelt sich dabei um eine Internetanwendung der Kreisverwaltung mit vielen Funktionen und digitalen Karten zu Themen wie "Natur & Landschaft", "Wasser & Boden" u.a. Hier können Sie Landschaftspläne und Schutzgebiete einsehen, deren Zielsetzungen nachlesen und sich über Ausgleichsflächen informieren.
Unsere detaillierte Anleitung zur Nutzung finden Sie hier.

Alte Handys für die Umwelt

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Eine reiche Ernte

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Intensivtierhaltung im Kreis Unna

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Stichwort: Tierfabriken Kreis Unna

Gasrausch in NRW - die Claims sind schon abgesteckt. Doch die Förderung unkonventioneller Gasvorkommen ist nicht risikolos.

Anlagengrößen nach BImSchV

Foto: Keine Haltung nach BImSchV

Größe genehmigungsbedürftiger Anlagen (Auszug):

ab 1500 Mastschweine
ab 560 Sauen
ab 4500 Ferkeln
ab 30.000 Masthähnchen
ab 15.000 Legehennen
ab 30.000 Junghennen

Die o.g. Zahlen beziehen sich auf die Anlagen der Verfahrensart "V" (vereinfachtes Verfahren). Eine Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt erst ab größeren Beständen (Verfahrensart "G").
Die Bestandsgrenzen zur Tierhaltung finden sich unter Nr. 7.1 im Anhang der Verordnung.

4. BImSchV vom 02.05.2013

Mit der Fassung vom 02.05.13 wurde die Zuordnung in Spalte 1 bzw. 2 ersetzt:

Verfahrenart G (war Spalte 1)
Verfahrenart V (war Spalte 2)

Energiewende: Kosten fair teilen


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