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Es ist wohl eine neue Marotte – das Bürger ihre Gärten- und insbesondere Vorgartenflächen mit Kies,- Split- und Schotter auf Vlies oder Folien bedecken.

Nun haben Marotten ja manchmal etwas Sympathisches an sich - allerdings kann man im vorliegenden Fall der Gestaltung von natürlichen Bodenflächen wahrlich nichts Sympathisches entdecken. Denn aus stadtökologischer Sicht ist die Gestaltungsweise mehr als kritisch zu sehen. Hierbei wird zunächst feuchtigkeitsregulierender und damit auch klimatisierender Mutterboden überdeckt, welcher Regenwasser aufnimmt, teils versickert, teils hält und je nach Sonneneinstrahlung verdunstet.

Auf solchen Beeten können Blumen, sicherlich auch mal Wildkräuter wachsen, die man bis zu einem gewissen Grad auch mal tolerieren kann. Blühende Pflanzen ziehen die verschiedensten Insekten an. So ist z.B. der Rückgang von Schmetterlingsarten in den Städten und Dörfern seit Längerem zu beobachten. Dieser Artenschwund hat wiederum Auswirkung auf die Vogelwelt. Nicht einmal mehr „Allerweltsarten“ wie Drosseln können in den „Gesteinswüsten“ nach Würmer und Insekten scharren.

Womit wir bei der Optik wären. Steril und monoton wirkend, mit gelegentlich mit einigen kugelförmigen Buchsbaumpflanzen versehen, die in gewisser Hinsicht die Tristesse noch betonen, stellen sich Bereiche dar, die den Namen Garten nicht mehr verdienen.

Die mineralischen Materialien heizen sich zudem bei sonnenexponierter Lage auf und strahlen diese Wärme ab, was gerade im Sommer zu unangenehmen klimatischen Situationen führt, womit wir wieder die Kontraproduktivität gegenüber dem natürlichen Boden sehen können.

Aber was ist der Grund für diese Form der Gestaltung? Die Antwort ist schnell gefunden: in erster Linie Bequemlichkeit, Man möchte halt kein „Un“-kraut mehr jäten. Oder weil es der Nachbar ja auch macht und der Gartenbaumarkt es bewirbt? Vielleicht auch weil Alter und Behinderung intensive Gartenarbeit nicht mehr ermöglichen. Aber müssen denn ökologisch verträgliche Gestaltungslösungen unbedingt arbeitsintensiv sein?

Bessere Alternativen als die „Schotterung“ von Beeten stellen selbst kurzgeschorene Rasenflächen dar, die mal alle 10 Tage gemäht werden müssen. Und um unerwünschte Wildkräuter zu unterdrücken, ist Rindenmulch hervorragend geeignet, ein natürliches Material, welches die positiven Eigenschaften von natürlichen Böden aufweist. Auch Bodendecker ersparen viel an Zeit zur Pflege.

Nun darf man aber nicht glauben, mittels Schotter, Kies und Vlies sei man für lange oder gar alle Zeiten von der Pflege befreit. Nach dem Motto „Unkraut vergeht nicht“, dauert es nicht lange und Wildkräuter wie z.B. Löwenzahn haben sich gegen oben genannte Machenschaften gegen die Natur durchgesetzt. Und da es mit Durchhacken und Ausstechen vorbei ist, wird wohl mal wieder zur „chemischen Keule“, sprich zum Herbizideinsatz gegriffen. Aber das ist ja zum Glück verboten und kann mit bis zu 50 000 € Strafzahlungen geahndet werden.

Es gibt aber offensichtlich nichts, was man an umweltfeindlicher Wohnumfeldgestaltung nicht noch schlimmer machen könnte. Gemeint sind die Vorgärten, die dann gleich komplett mit Platten und Pflaster belegt sind. Überlastete Kanalisationen und nasse Keller lassen grüßen, da hier noch erschwerend hinzukommt, dass der Regen nicht mehr versickern kann. Da diese Flächen oft zum Abstellen des Autos dienen, hier der Tipp des BUND: hier ist das Aufbringen von Kies und Schotter sinnvoll, da es zumindest wasserdurchlässig ist. Das gilt übrigens auch für die Herstellung von Wegen und ist allemal umweltfreundlicher als Pflaster und Platten.

Deshalb appelliert der BUND an die Haus-und Grundstückseigentümer naturnahe Gestaltungen vorzunehmen, auch ruhig mal hier und da ein Wildkraut zuzulassen und nur dann regulierend eingreifen, bevor stark aussamende Kräuter wie z.B. Löwenzahn in den Samenstatus übergehen- und immer ohne Chemie.

Autor: H.-G. Beyer


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Die o.g. Zahlen beziehen sich auf die Anlagen der Verfahrensart "V" (vereinfachtes Verfahren). Eine Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt erst ab größeren Beständen (Verfahrensart "G").
Die Bestandsgrenzen zur Tierhaltung finden sich unter Nr. 7.1 im Anhang der Verordnung.

4. BImSchV vom 02.05.2013

Mit der Fassung vom 02.05.13 wurde die Zuordnung in Spalte 1 bzw. 2 ersetzt:

Verfahrenart G (war Spalte 1)
Verfahrenart V (war Spalte 2)

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