Sie befinden sich hier:

als Antwort auf den Leserbrief von Hans-Werner Adamski vom 29.9.2015 im Westfälischen Anzeiger Hamm:

Die Anwürfe des Herrn Adamski, Betreiber der Wasserkraftanlage Hamm, gegen die Umweltverbände bzgl. ihrer Positionierung zu Regenerativen Energien, hier insbesondere der Wasserkraft, weist der BUND-Landesverband NRW auf Schärfste zurück. Seit vielen Jahren befassen sich die Facharbeitskreise des BUND auf Bundes- und Landesebene intensiv mit der ökologischen Problematik der Wasserkraftnutzung. Der fast immer notwendige Aufstau der Fließgewässer zur Betreibung von Wasserkraftanlagen (WKA) ist für sich allein schon ein schwerer Eingriff in das Ökosystem Fließgewässer( Veränderung von Temperatur, Stoffhaushalt, Fließgeschwindigkeiten und Dynamik), der verschärft wird durch den Betrieb der Anlage.

Die von der EU-WRRL (Europäische Wasserrahmenrichtlinie) vorgegebene und ökologische notwendige Durchgängigkeit der Flüsse und Bäche wird durch WKA verhindert oder auch bei vorhandenen Fischauf- und Abstiegshilfen (von denen rd. 90% nicht richtig funktionieren) sehr erschwert. Allein die Herstellung von funktionierenden Fischauf-und abstiegsanlagen ist ethohydraulisch äußerst kompliziert und eine100prozentige Funktion zu allen Zeiten ist nicht garantierbar. Es mag ja durchaus sein, dass die in der Nähe des Benthal (Gewässersohle) wandernden Aale u.a. einige andere Fischarten die Passage durch ein Aalrohr finden. Für die sich im Pelagial (Wasserkörper) oder oberflächennah aufhaltenden Arten hat ein sohlnaher Abstieg keinen Nutzen. Der Aspekt der Passierbarkeit darf sich auch nicht nur auf Fische richten. Zu berücksichtigen sind ebenso die, u.a. für die Selbstreinigungskraft des Gewässers wichtigen Makroorganismen, das Geschiebe und das Geschwemmsel.

Zum Thema Klimaschutz und CO2- Reduktion: nur ca.3,5% der Stromerzeugung Deutschlands wird durch Wasserkraft erzeugt. Lt. einer Studie des Bundesministeriums für Umweltschutz (BMU) von 2010 werden von ca. 7400 WKA mit einer Gesamtleistung von 4,05 Gigawatt (GW) 20,9 Terrawattstunden pro Jahr erzeugt (TWh/a). Davon werden 84%! allein von 406 großen WKA mit mehr als 1 Megawatt (MW) produziert. Als Zubaupotential sollen maximal 3,3 TWh voraussichtlich realisierbar sein. Das sind an der Gesamtstromerzeugung sagenhafte 0,6%. Auf Grund der in den Flussstauen entstehenden Methangasemissionen, die ca. 20mal klimawirksamer sind als CO2, reduziert sich die CO2-Einsparung um ein Weiteres.

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) lehnt in seinem Forderungspapier vom 17.03.2014 den Neubau von WKA mit einer Leistung von weniger als 1 MW ab. Begründung:

„.... da eine wirtschaftliche Betriebsführung bei gleichzeitiger Umsetzung gesetzlicher Vorgaben zur Minimierung der ökologischen Auswirkungen nicht möglich erscheint und der Beitrag dieser Anlagen an der gesamten Wasserkraftproduktion, wie auch zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes, zu gering erscheint.“

Womit das Thema Klimaschutz „durch“ sein dürfte.

Diese Forderung des BfN deckt sich auch mit der des BUND. Die Errichtung von Klein-WKA weniger als 1 MW oder gar Kleinst-WKA von weniger als 100 KW sind in Bezug auf eine wirksame CO2-Minimierung irrelevant.

Die Ausführungen des Herrn Adamski in seinem Leserbrief zeugen eher von Polemik als von Kenntnis in Sachen Gewässerökologie und Klimaschutz. Dass sich die „Umweltschutzverbände“ , so wie er schreibt, „in keinster Weise für die Klimaschutzziele einsetzen, sondern sich lediglich um ihre eigenen Interessen kümmern“, grenzt an Diffamierung. Die „eigenen“ Interessen des BUND und der anderen Umweltverbände sind immer die Interessen zum Schutz und Erhalt von Natur und Umwelt zum Wohle aller, wo hingegen die Interessen eines WKA-Betreibers handfeste finanzielle sein werden.

Verfasser:
Heinz-Georg Beyer
Mitarbeiter i. BUND-Landesarbeitskreis Wasser, Unterarbeitsgruppe Wasserkraft

 


Metanavigation: