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Aktuelle Entwicklung in der landwirtschaftlichen Tierhaltung
Zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen bedürfen Bau und Betrieb von größeren Tierhaltungsbetrieben einer Genehmigung nach dem Bundesimmisionsschutzgesetz (BImSchG).
In der zugehörigen Verordnung (4. BImSchV, unter Nr. 7) sind zwei Spalten mit Bestandszahlen festgelegt, ab der eine Genehmigung bzw. eine Beteiligung der Öffentlichkeit (z.B. ab 2000 Schweinen) erforderlich ist. Die Anträge werden im Amtsblatt des Kreises veröffentlicht. In unserer Recherche haben wir die Amtsbläter zunächst bis ins Jahr 2010 zurück verfolgt.
Große Anlagen werden auch im Schadstoffregister PRTR geführt. Allerdings erfolgt die Aufnahme ins Register ggf. erst 15 Monate nach Ablauf des entsprechenden Berichtsjahres.