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Bereits 2015 hat sich die BUND-Kreisgruppe gegen die Marotte ausgesprochen, Vorgärten in Steinwüsten zu verwandeln.
Auch die Landespolitik reagiert endlich, wenn auch nicht so streng, wie wir es uns wünschen. Die Umweltminister der Länder haben sich auf ihrer Konferenz am 10.05.2019 in Hamburg lediglich darauf verständigt, eine Kampagne gegen die Steinwüsten zu initiieren. Einige Städte sind da bereits weiter und verbieten diese "Gestaltungsform" in neuen Bebauungsplänen.
Die BUND-Ortsgruppe Bergkamen hat jetzt einen entsprechenden Antrag auf den Weg gebracht. Weitere Kommunen sollen folgen.

So manche Kommune, wie Lünen, Selm oder Werne haben mit der Stimmenmehrheit von SPD/CDU diese Chance verpasst und lehnten solche Anträge von Oppositionsparteien ab.
Zustimmend wird die Bewegung "Fridays for Future" abgenickt, aber dass es an ihnen liegt, die entsprechenden Weichen zu stellen, verstehen viele Politiker noch immer nicht. Dabei ist ein Verbot von Schottergärten nur ein Stein im Klimaschutzmosaik.
Man will dem Bürger keine Vorschriften machen. Zu Dachneigung, Geschosszahl, Carports etc. hingegen gibt es sehr wohl Gebote in Bebauungsplänen. Hier gibt es offensichtlich keinerlei Bedenken.


Ein unverzichtbares Instrument bei unserer Arbeit. Es handelt sich dabei um eine Internetanwendung der Kreisverwaltung mit vielen Funktionen und digitalen Karten zu Themen wie "Natur & Landschaft", "Wasser & Boden" u.a. Hier können Sie Landschaftspläne und Schutzgebiete einsehen, deren Zielsetzungen nachlesen und sich über Ausgleichsflächen informieren.
Unsere detaillierte Anleitung zur Nutzung finden Sie hier.

Alte Handys für die Umwelt

Der BUND unterstützt das Recycling von Handys.
Sammelstellen finden Sie hier.

Regionale Obstsorten

Zum Erhalt alter Obstsorten leisten Neupflanzungen einen wichtigen Beitrag. Listen regionaler Obstsorten und Baumschulen finden Sie hier

Möglichkeiten zur Versaftung

Eine reiche Ernte

Nutzen Sie die Möglichkeiten Ihr Obst versaften zu lassen. Unter der Rubrik Versaftung haben wir einige Kontakte für Sie zusammengetragen.

Intensivtierhaltung im Kreis Unna

Ihre Spende hilft!

Unterstützen Sie unseren Widerstand gegen Tierfabriken mit einer steuerlich abzugsfähigen Spende:

BUND NRW e.V.
Bank für Sozialwirtschaft
BIC: BFSWDE33xxx
IBAN: DE26 3702 0500 0008 2047 00

Stichwort: Tierfabriken Kreis Unna

Gasrausch in NRW - die Claims sind schon abgesteckt. Doch die Förderung unkonventioneller Gasvorkommen ist nicht risikolos.

Anlagengrößen nach BImSchV

Foto: Keine Haltung nach BImSchV

Größe genehmigungsbedürftiger Anlagen (Auszug):

ab 1500 Mastschweine
ab 560 Sauen
ab 4500 Ferkeln
ab 30.000 Masthähnchen
ab 15.000 Legehennen
ab 30.000 Junghennen

Die o.g. Zahlen beziehen sich auf die Anlagen der Verfahrensart "V" (vereinfachtes Verfahren). Eine Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt erst ab größeren Beständen (Verfahrensart "G").
Die Bestandsgrenzen zur Tierhaltung finden sich unter Nr. 7.1 im Anhang der Verordnung.

4. BImSchV vom 02.05.2013

Mit der Fassung vom 02.05.13 wurde die Zuordnung in Spalte 1 bzw. 2 ersetzt:

Verfahrenart G (war Spalte 1)
Verfahrenart V (war Spalte 2)

Energiewende: Kosten fair teilen


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