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Im September 2019 startete eine Initiative zahlreicher Organisationen mit dem einen gemeinsamen Ziel:

Wir fordern von der deutschen Bundesregierung, endlich einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, mit dem Unternehmen dazu verpflichtet werden, sich an Menschenrechte und Umweltstandards zu halten.

Wir treten ein für eine Welt, in der Unternehmen Menschenrechte achten und Umweltzerstörung vermeiden – auch im Ausland. Freiwillig kommen Unternehmen ihrer Verantwortung nicht ausreichend nach. Daher fordern wir ein Lieferkettengesetz! Unternehmen, die Schäden an Mensch und Umwelt in ihren Lieferketten verursachen oder in Kauf nehmen, müssen dafür haften. Skrupellose Geschäftspraktiken dürfen sich nicht länger lohnen.

Wer Schäden anrichtet, muss Verantwortung übernehmen!
Deutsche Unternehmen profitieren von den wirtschaftlichen Vorteilen eines globalen Marktes. Dabei lassen sie den Schutz von Mensch und Umwelt häufig außer Acht. Denn: Sie müssen keine Konsequenzen fürchten für Schäden, die in ihrem globalen Geschäft entstehen. Die Initiative Lieferkettengesetz will, dass Verstöße deutscher Unternehmen gegen Menschenrechte und Umweltstandards rechtliche Konsequenzen haben. Unternehmen sollen für Schäden haften.

Kein Vorteil für verantwortungslose Unternehmen!
Manche Unternehmen engagieren sich schon jetzt verstärkt für die Achtung der Menschenrechte und den Umweltschutz. Bislang wird rücksichtsloses Handeln von Unternehmen jedoch finanziell belohnt. Es darf nicht länger sein, dass Unternehmen, die sich engagieren gegenüber verantwortungsloser Konkurrenz benachteiligt werden. Die Initiative Lieferkettengesetz will, dass alle Unternehmen Menschenrechte und Umweltstandards achten.

Verantwortung nicht auf Verbraucher*innen abwälzen!
Die meisten Menschen wollen keine Produkte kaufen, in denen Kinderarbeit oder zerstörte Regenwälder stecken. Verbraucher*innen dürfen nicht länger vor die falsche Wahl gestellt werden, denn Menschenrechte und der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen sind nicht verhandelbar. Dafür braucht es einen gesetzlichen Rahmen, der alle Unternehmen auf den Schutz von Mensch und Umwelt verpflichtet!

Betroffene von Menschenrechtsverletzungen brauchen Zugang zu Gerichten!
Angehörige von Todesopfern wie im Fall des Dammbruches müssen oft nicht nur den Verlust hinnehmen, sondern stehen auch noch mittellos da. Die Initiative Lieferkettengesetz will, dass Betroffene auch vor deutschen Gerichten Entschädigung einklagen können, wenn ein Unternehmen seinen menschenrechtlichen und umweltbezogenen Pflichten nicht nachgekommen ist.

Freiwillig ändern Unternehmen zu wenig!
Im Textil-, Kakao- oder Kohlesektor schließen sich Unternehmen in freiwilligen Bündnissen zusammen, um Produktionsstandards zu verbessern. Doch freiwillige Initiativen sind häufig zu wenig ambitioniert. Oft reagieren sie nur auf existierende Probleme anstatt deren Ursachen zu beseitigen. Erst ein Gesetz kann Geschäftspraktiken wirklich verändern.

 

Mehr Informationen auf den Seiten des BUND: Lieferkettengesetz.

Hier geht es zur Online-Petition, bitte in euren Netzwerken verbreiten!


Ein unverzichtbares Instrument bei unserer Arbeit. Es handelt sich dabei um eine Internetanwendung der Kreisverwaltung mit vielen Funktionen und digitalen Karten zu Themen wie "Natur & Landschaft", "Wasser & Boden" u.a. Hier können Sie Landschaftspläne und Schutzgebiete einsehen, deren Zielsetzungen nachlesen und sich über Ausgleichsflächen informieren.
Unsere detaillierte Anleitung zur Nutzung finden Sie hier.

Alte Handys für die Umwelt

Der BUND unterstützt das Recycling von Handys.
Sammelstellen finden Sie hier.

Regionale Obstsorten

Zum Erhalt alter Obstsorten leisten Neupflanzungen einen wichtigen Beitrag. Listen regionaler Obstsorten und Baumschulen finden Sie hier

Möglichkeiten zur Versaftung

Eine reiche Ernte

Nutzen Sie die Möglichkeiten Ihr Obst versaften zu lassen. Unter der Rubrik Versaftung haben wir einige Kontakte für Sie zusammengetragen.

Intensivtierhaltung im Kreis Unna

Ihre Spende hilft!

Unterstützen Sie unseren Widerstand gegen Tierfabriken mit einer steuerlich abzugsfähigen Spende:

BUND NRW e.V.
Bank für Sozialwirtschaft
BIC: BFSWDE33xxx
IBAN: DE26 3702 0500 0008 2047 00

Stichwort: Tierfabriken Kreis Unna

Gasrausch in NRW - die Claims sind schon abgesteckt. Doch die Förderung unkonventioneller Gasvorkommen ist nicht risikolos.

Anlagengrößen nach BImSchV

Foto: Keine Haltung nach BImSchV

Größe genehmigungsbedürftiger Anlagen (Auszug):

ab 1500 Mastschweine
ab 560 Sauen
ab 4500 Ferkeln
ab 30.000 Masthähnchen
ab 15.000 Legehennen
ab 30.000 Junghennen

Die o.g. Zahlen beziehen sich auf die Anlagen der Verfahrensart "V" (vereinfachtes Verfahren). Eine Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt erst ab größeren Beständen (Verfahrensart "G").
Die Bestandsgrenzen zur Tierhaltung finden sich unter Nr. 7.1 im Anhang der Verordnung.

4. BImSchV vom 02.05.2013

Mit der Fassung vom 02.05.13 wurde die Zuordnung in Spalte 1 bzw. 2 ersetzt:

Verfahrenart G (war Spalte 1)
Verfahrenart V (war Spalte 2)

Energiewende: Kosten fair teilen


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