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Genehmigungsbescheid nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 21.10.2020 zur wesentlichen Änderung einer Anlage zum Halten von Legehennen für Herrn Heinz Ostkotte, Werne.

Der Kreis Unna hat die Genehmigung gemäß § 16 in Verbindung mit §§ 6 und 10 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG -) zur wesentlichen Änderung Ihrer Anlage zum Halten von Legehennen in Werne, Gemarkung Werne-Stockum, Flur 14, Flurstücke 49 und 115 und Gemarkung Bockum-Hövel, Flur 40, Flurstück 100, durch Aufstockung der Tierzahlen der vorhandenen Ställe BE 1 – 4 von derzeitig 4.000 Junghennen und 65.500 Legehennen auf 88.784 Legehennen erteilt.

Einzelheiten sind hier nachzulesen.


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